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Kommentar des Sachverständigen zu
und zur
Ausschreibungsbetrug
Ausschreibungsbetrug ist im Beschaffungswesen vermutlich die bedeutendste
Betrugsart, noch bedeutender als der Abrechnungsbetrug, bei dem die Schäden
auch schon gewaltige Summen erreichen.
Unter Ausschreibung versteht man die Ausschreibung gewünschter Leistungen unter
Wettbewerbsbedingungen. Gesetzliche Verpflichtung zur Ausschreibung besteht bei
nahezu allen öffentlichen Bau- und Beschaffungsaufträgen. In den meisten
dieser Beschaffungsvorgänge besteht sogar die Verpflichtung zur europaweiten
Ausschreibung nach dem EU-Recht. Möglicherweise gerade wegen dieser
Verpflichtung, sind aus dem öffentlichen Vergabewesen heraus die
raffiniertesten Tricks entwickelt worden, die trotz Ausschreibung beliebige
Manipulationen der Preise zulassen. Das von dieser Entwicklung die Vergabepraxis auf
der Unternehmensebene nicht unberührt blieb, versteht sich von selbst.
Unterstützt werden die Korrupten durch fehlende verbindliche Vorschriften zur
Ausschreibungsorganisation in Verbindung mit Mängeln bei der Überwachung.
So sind zum Beispiel in der VOB (Verdingungsordnung für Bauleistungen) und in
der VOL (Verdingungsordnung für Lieferungen und Leistungen) sehr detaillierte
Regelungen aller Bereiche enthalten, nur zur Ausschreibungsorganisation finden sie
wenig bis nichts.
Schon als klassisch zu bezeichnende Betrugswege sind im Wettbewerbsverfahren:
-
Geplant unrichtige Mengenangaben der gewünschten Leistungen, um in Verbindung
mit selektiver Information bestimmter Anbieter, die Konkurrenten
auszuschließen.
-
Einbau von für die Funktion nicht erforderlichen Leistungen, um so
ausgewählte, informierte Anbieter zu Bevorteilen.
-
Vorsätzliches Weglassen von funktionell wichtigen Positionen, um über
diesen Weg, in Verbindung mit entsprechender Vertragsgestaltung, hohe
Nachforderungen der leistenden Unternehmer vertraglich einzuplanen.
-
Festlegung bestimmter Produkte, Produktmaße oder Verfahren, um so Hersteller
dieser Produkte oder Rechteinhaber im Wettbewerb zu bevorzugen.
-
Vermischung von Stundenlohn und Pauschalarbeiten auf einer Baustelle mit einer
Firma, um so die organisatorischen Voraussetzungen für umfangreiche
Abrechnungsbetrügereien zu schaffen.
-
Verrat der Angebotspreise an Konkurrenten, durch unterschiedliche Lücken im
Wettbewerbsverfahren und des betrieblichen internen Kontrollsystems.
-
Ausschreibung anderer, als tatsächlich gewünschter Leistungen, meistens
in der Variante der geringeren als ausgeschriebenen Ausführungsqualität.
-
Ausschreibung in der Sache nicht erforderlicher Arbeitsschritte oder die Lieferung
höherwertiger Materialien, z.B. im technischen Aufbau einer
Handwerksleistung, die tatsächlich bei der späteren Ausführung
nicht erbracht und verlangt werden.
-
Gezieltes Verschweigen von Vorleistungen des Auftraggebers, um so informierte
Anbieter zu bevorzugen.
-
Bewusst unpräzise Definition des Leistungsübergange, z.B. bei
größeren An- und Umbaumaßnahmen, um nicht informierten Anbietern
die Kalkulation zu verteuern.
-
Verrat der Mitbewerber im Ausschreibungsverfahren, um allen Teilnehmern die
Möglichkeit einzuräumen, das Anbieterverhalten zum Nachteil des
späteren Auftraggebers abzustimmen.
-
Durch gezielte Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer an einer beschränkten
Ausschreibung , Partner für ein geplantes, abgestimmtes Anbieterverhalten
zusammen zu bringen.
Kontakt
AKRO
Baurevision und -systemprüfung GmbH
Auf Staudigt 2-3
D-54649 Waxweiler
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